Kurzmeldungen

Eine Lösung für alle Selbständigen

Der Bundesrat hat am 16. April beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch Selbständigerwerbende, die indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind.

Freischaffende und Selbständigerwerbende in den Medien- und Kreativberufen erhalten seit dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stillstand durch die Corona-Pandemie kaum noch Aufträge. Sie haben daher massive Einkommensausfälle. Da sie im Prinzip aber noch arbeiten können, wurden sie von den bisherigen Unterstützungsangeboten des Bundes nicht abgedeckt (42mm berichtete).

Zwei Monate Erwerbsausfall

Nun weitet der Bundesrat den Corona-Erwerbsersatz auf Selbständigerwerbende aus, die nicht direkt von Betriebsschliessungen oder vom Veranstaltungsverbot betroffen sind. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10 000 Franken, aber 90 000 Franken nicht übersteigt.

Die Entschädigung ist, wie die bereits bestehende Corona-Erwerbsausfallentschädigung, auf 196 Franken pro Tag, also auf 5’880 Franken pro Monat begrenzt. Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem 1. Tag des Erwerbseinbruchs, frühestens ab dem 17. März.2020, und endet nach zwei Monaten, spätestens aber mit der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

«Langfristige Verbesserung nötig»

Die Gewerkschaft Syndicom und sechs weitere Verbände – darunter die Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter SBF und die Vereinigung fotografischer GestalterInnen vfg – begrüssen den Entscheid des Bundesrats. «Selbständigerwerbende sollen nicht wegen der Massnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie ihre Berufsexistenzen verlieren und in der Sozialhilfe landen», schreiben sie in einer gemeinsamen Mitteilung. Gleichzeitig mahnen sie, dass die Krise am 17. Mai für die meisten Selbständigen kaum schon vorbei sein wird: «Nicht nur Nothilfe, sondern langfristige Verbesserungen sind nötig.»

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