Kurzmeldungen

Parlament stimmt dem Lichtbildschutz definitiv zu

National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung der Herbstsession den Änderungen im Urheberrechtsgesetz definitiv zugestimmt. Damit sind Fotografien künftig besser urheberrechtlich geschützt.

Bis heute schützte das Urheberrecht Fotografien nur dann, wenn sie einen individuellen Charakter aufweisen. Dies bedeutet, dass nicht individuell gestaltete Fotografien in der Schweiz bisher ungeschützt waren. Die Frage, ob ein Werk individuellen Charakter aufweist, mussten Richter entscheiden. Was regelmässig zu heftigen Kontroversen um Gerichtsurteile führte und für Fotografinnen und Fotografen eine grosse Unsicherheit bedeutete.

Mit den Änderungen im Urheberrechtsgesetz sollen künftig alle Fotografien geschützt sein. Im Gesetz heisst es neu: «Fotografische Wiedergaben und mit einem der Fotografie ähnlichen Verfahren hergestellte Wiedergaben dreidimensionaler Objekte gelten als Werke, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben».

Erfreut über den Beschluss ist die Arbeitsgruppe Lichtbildschutz, die sich für dessen Umsetzung eingesetzt hat: «Dank dem gesetzlich verankerten Lichtbildschutz ist endlich auch in der Schweiz klar, dass Fotografien nicht mehr einfach ungefragt genutzt und weiterverkauft werden dürfen», schreibt sie. Und: «Der Lichtbildschutz garantiert allen Bildschaffenden – ob Profis oder Amateure – jenen Respekt gegenüber ihrer Arbeit, der mit der Digitalisierung und Selbstbedienungsmentalität zunehmend verloren gegangen ist.»

Das neue Urheberrechtsgesetz tritt voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft.

Website der Arbetsgruppe Lichtbildschutz: www.fotografie-urheberrecht.com