Kurzmeldungen

Fotogeschäfte geschlossen, Aufträge möglich

Seit Montag, 18. Januar gelten in der Schweiz strengere Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Fotogeschäfte sind nur noch reduziert geöffnet, in Fotostudios gilt die Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz.

Gemäss der Covid-19-Verordnung vom 13. Januar sind Einkaufsläden grundsätzlich geschlossen. Zulässig ist aber das Abholen bestellter Waren vor Ort. Zudem gilt die Schliessung nicht für Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs. Darunter fallen gemäss Verordnung auch Fotoverbrauchsmaterial und elektronische Ersatzteile.

Für die Schweizer Fotogeschäfte bedeutet dies: Sie dürfen teile ihres Sortimentes verkaufen, Bestellungen können vor Ort abgeholt werden, jedoch sind Beratungen nur per Telefon oder online möglich.

«Ich gehe davon aus, dass die meisten Fotobetriebe und Fotostudios am Montag ihre Betriebe, zumindest zum Teil oder mit eingeschränkten Öffnungszeiten, öffnen werden», hält Alex Mächler Präsident des Fotoverbands Imagingswiss, gegenüber dem Online-Portal fotointern.ch fest. Die Massnahmen seien im Detail nicht klar. «Die Abklärungen des Verbandes Imagingswiss zum Verkauf von Geräten und dessen Zubehör haben ergeben, dass diese Produkte ausschliesslich über ‘click and collect’ verkauft werden dürfen», so Mächler.

Weiterarbeiten können die Fotostudios. Wie der Verband Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter (SBF) auf seiner Webseite schreibt, gelte neu eine Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz in Innenräumen und in Fahrzeugen, sobald mehr als eine Person anwesend ist.

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