Im Fokus

Geschlossen, aber weiterhin da

Die ausserordentliche Lage der Corona-Pandemie fordert auch die Fotowelt: Museen und Ausstellungen sind geschlossen, Fachgeschäfte müssen sich auf den Online-Handel und Beratungen via Telefon oder E-Mail beschränken. Gleichzeitig fallen Fotoaufträge von Veranstaltungen aus.

Abgesagt, geschlossen, eingestellt. Mit dem Beschluss des Bundesrates vom Montag, 16. März sind alle Veranstaltungen bis voraussichtlich am 19. April verboten. Davon betroffen sind auch Museen und Ausstellungen. Am Dienstag, 17. März informierten die verschiedenen Institutionen mit Newslettern über die Situation. Demnach dürften einige Ausstellungen verschoben oder verlängert werden, andere Anlässe sind ganz abgesagt. Vielerorts ist aber in diesen Tagen wohl noch nicht klar, wie die Ausstellungsprogramme weiter gehen.

«Wir sind weiterhin für Dich da!»

Von der ausserordentlichen Lage betroffen sind auch die Fachgeschäfte. Sie müssen ihre Verkaufslokale schliessen und sind für die nächsten Wochen nur noch elektronisch erreichbar.

«Wir sind weiterhin für Dich da!», schreibt etwa Photo Video Zumstein in Bern. «Lass uns in Kontakt bleiben», schreibt Ars-Imago. Ähnlich halten es die meisten andern Fotogeschäfte. Die Filialen sind zwar geschlossen, die Fachleute jedoch telefonisch, per Mail oder via Social Media erreichbar. Eine Übersicht der Online-Shops hat das Onlineportal fotointern.ch zusammengestellt.

Abgesagte Fotojobs verrechnen?

Für Fotografinnen und Fotografen stellt sich derweil die Frage, ob sie gebuchte Fotojobs verrechnen können, wenn die Aufträge aufgrund des Coronavirus abgesagt werden müssen. So etwa bei Veranstaltungen, die nun verboten sind.

Der Verband Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter (SBF) schreibt dazu auf seiner Website: «Da es sich in solchen Fällen um eine typische Absage ohne Verschulden des Kunden handelt, besteht dafür nach Obligationenrecht keine rechtliche Grundlage.» Anders sei die Situation, wenn der Fotograf seinerseits Stornierungsbedingungen zum Bestandteil des Vertrags gemacht hat oder dies etwa in den AGBs geregelt ist.

Bis zur Absage geleistete Vorarbeiten und Aufwände sollten allerdings in jedem Fall entschädigt werden, schreibt der SBF weiter. Und: «Neben dem rechtlichen Aspekt sollte auch eine wünschbare langfristige Zusammenarbeit mit dem Kunden in die Waagschale geworfen werden, bei der eine kulante Einigung in dieser ohnehin schwierigen Lage im Vordergrund stehen sollte.»

Honorarausfälle dokumentieren

Die Vereinigung fotografischer GestalterInnen vfg fordert Fotoschaffende auf, Honorarausfälle zu dokumentieren. Auf ihrer Website hat sie dazu Formulare aufgeschaltet. Zusammen mit anderen Verbänden will sich die vfg dafür einsetzen, dass Fotografinnen und Fotografen bei der angekündigten Hilfe für Einzelunternehmer*innen nicht durch die Maschen fallen.

[supportende]

0 Kommentare zu “Geschlossen, aber weiterhin da

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert