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Viele Selbständige fallen durch die Maschen

Die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie treffen viele Fotograf*innen hart: Einsätze an Veranstaltungen sind abgesagt, andere Aufträge werden storniert. Der Bundesrat hat zur Stützung der Wirtschaft verschiedene Massnahmen beschlossen. Sie decken aber bisher nur einen Teil der Ausfälle Fotoschaffender ab.

Das Paket des Bundesrats umfasst unter anderem Liquiditätshilfen für Unternehmen, vereinfachte und ausgeweitete Möglichkeiten der Kurzarbeit, sowie Entschädigungen bei Erwerbsausfällen. Und es umfasst auch Massnahmen für Selbständigerwerbende.

Entschädigungen nur in bestimmten Fällen

Selbständigerwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, können bei ihrer AHV-Ausgleichskasse eine Entschädigung beantragen. Anrecht auf eine Entschädigung haben allerdings nur folgende Fälle:

  • Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist
  • Personen, die wegen einer Quarantänemassnahme ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen
  • Selbstständigerwerbende, die einen Erwerbsausfall wegen einer angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbots erleiden
  • Selbstständigerwerbende Künstlerinnen und Künstler, deren Engagements wegen den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus annulliert wurden oder die einen eigenen Anlass absagen mussten
  • Selbstständige, welche durch die Absage von Veranstaltungen ihre Aufträge nicht haben erbringen können

Verbände fordern Unterstützung für Alle

Selbständigerwerbende Fotografinnen und Fotografen, die hingegen im Prinzip noch arbeiten können, haben somit – Stand 7. April – kein Anrecht auf Entschädigungen. Die Gewerkschaft Syndicom und acht Berufsverbände fordern deshalb vom Bund eine Unterstützung für alle Betroffenen, die wegen den Massnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie keine oder massiv weniger Aufträge erhalten.

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«Viele Freischaffende und Selbständigerwerbende in Medien- oder Kreativberufen erhalten kaum noch neue Aufträge, seit die Coronavirus-Massnahmen in Kraft sind», führt Syndicom aus. In einer Umfrage von Syndicom, bei der 2167 Selbständige geantwortet haben, gaben 92 Prozent der Befragten an, pandemiebedingte Ausfälle zu haben. 41 Prozent der Fälle haben gar keine Aufträge mehr.

Gerade mal 20 Prozent der Befragten haben finanzielle Reserven für mehr als drei Monate. «Falls die Hilfe nicht bei den Selbständigen ankommt, wird für viele nur der Gang auf das Sozialamt bleiben», warnt Syndicom.

Bundesrat prüft Massnahmen für Härtefälle

Der Bundesrat hat unterdessen das Bundesamt für Sozialversicherungen beauftragt, eine Unterstützung im Sinne einer Abfederung von Härtefällen für Selbständige, deren Erwerbstätigkeit nicht verboten ist, bis zum 8. April 2020 zu prüfen.

Demgegenüber erachtet der Bundesrat eine flächendeckende Abdeckung aller geforderten Entschädigungen mittels A-fonds-perdu-Beiträgen als nicht erfüllbar.

Ergänzende Massnahmen hat der Bund für den Kultursektor definiert. So können auch Kulturschaffende im Bereich der bildenden Kunst (inklusive interaktive Medienkunst und Fotografie) Nothilfen zur Deckung ihrer unmittelbarer Lebenhaltungskosten beantragen.

Ausfälle dokumentieren

Allen selbständigen Fotoschaffenden empfiehlt die Vereinigung fotografischer GestalterInnen vfg ihre Honorarausfälle zu dokumentieren. Auf ihrer Website hat sie dazu Formulare aufgeschaltet. Dies in Zusammenarbeit mit den Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter SBF und der Union Suisse des Photographes Professionnels USPP.

Die weiteren Massnahmen des Bundesrates

Im Bereich Liquiditätshilfen will der Bund verhindern, dass Unternehmen ihre laufenden Kosten nicht mehr bezahlen können. Er bürgt dafür bei Überbrückungskrediten und verspricht Liquiditätspuffer im Steuerbereich und für Lieferanten des Bundes. Weiter sollen Sozialversicherungen einen Zahlungsaufschub gewähren können.

Die Möglichkeiten von Kurzarbeit wurden vom Bundesrat erweitert. Kurzarbeitsentschädigungen können neu auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen oder im Lehrverhältnis beantragt werden. Ausserdem ist Kurzarbeit auch für arbeitgeberähnliche Angestellte möglich, zum Beispiel Gesellschafter einer GmbH, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten.

Schliesslich erhalten Unternehmer Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte. Anspruch auf eine Entschädigung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entschädigung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund von einer durch einen Arzt verordneten Quarantäne.

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html

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